Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

Gemäß § 12 Abs. 3 UStG kann für bestimmte Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % angewendet werden. Diese Steuerbefreiung gilt nur, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt laut Marktstammdatenregister maximal 30 kWp,

Die Anlage wird auf oder in der Nähe von privaten Wohngebäuden, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden betrieben,

Der Käufer ist Betreiber der Anlage im Sinne des Gesetzes.

Mit dem Kauf dieses Produkts bestätigen Sie, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtiger Hinweis:
Sollte sich nachträglich herausstellen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes nicht vorliegen, behalten wir uns vor, die gesetzlich gültige Umsatzsteuer nachzufordern.
Für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben haftet der Käufer in vollem Umfang. Dies umfasst insbesondere die Nachzahlung der Umsatzsteuer sowie alle daraus entstehenden Kosten, Gebühren und Schäden, einschließlich möglicher steuerlicher oder rechtlicher Folgen.

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig. Eine Rückerstattung oder rückwirkende Korrektur der Besteuerung ist nach Abschluss der Bestellung nicht ohne Weiteres möglich.

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